Der Regierungsrat Basel-Stadt verschärft aufgrund der aktuellen Entwicklung der Fallzahlen die kantonale Covid-19-Verordnung.
SCHLIESSUNG VON EINRICHTUNGEN IM SPORTBEREICH
DIE KANTONALEN SCHUL- UND SPORTANLAGEN WERDEN FÜR DEN
ORGANISIERTEN SPORT (VEREINE, GRUPPEN ETC.) SOWIE FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT
GESCHLOSSEN
- das betrifft auch die Sportanlagen im Kanton BL
(Aussensportanlagen St. Jakob und Bachgraben, St. Jakobshalle, Kunsteisbahn
Margarethen und Eishalle St. Jakob-Arena) sowie das Sportzentrum Pfaffenholz.
Ebenfalls geschlossen werden alle privaten Einrichtungen im Sportbereich
(Fitnesscenter, Tanzstudios etc.). Auch die Nutzung von Schulräumen durch
Fasnachtscliquen, Musikgruppen etc. ist nicht mehr möglich.
Das Bad bleibt mindestens 3 Wochen leer:-(